Gerne will ich der Auforderung von Vereinsseite nachkommen und noch einiges über die Spielbedingungen und die Schiedsrichterleistung des Wettkampfes Schachfreunde 3-Empor 1 schreiben. Es ging damit los, dass ich vor dem Haupteingang von einem Hausbewohner aufgefordert wurde, bloß keinen Drogenabhängigen mit hereinzulassen, da diesselben immer mal wieder die Toiletten und den Hausflur beschmutzen würden, gut möglich dachte ich mir. Draußen vor der Tür überall Prostituierte und Junkies. Und richtig, unser Spitzenbrett berichtete mir, dass er aufgrung einer Toilettenüberschwemmung auf die Damentoilette ausweichen mußte.
Elisa schreibt noch:“Nicht zu vergessen dass die Toiletten schon gammelig waren bevor die Männer die Frauenklos als Pissuar verwendeten…“
Ich hatte mein Desinfektionsspray vergessen. Ob und wieweit unser Verein noch einmal eine Mannschaft, insbesondere mit Jugendbeteiligung, in dieses „Höllenloch“ schickt, wird der Vorstand entscheiden müssen. Ich halte das schlichtweg für gesundheitsgefährdend und bin dagegen.
Ich hatte mein Desinfektionsspray vergessen. Ob und wieweit unser Verein noch einmal eine Mannschaft, insbesondere mit Jugendbeteiligung, in dieses „Höllenloch“ schickt, wird der Vorstand entscheiden müssen. Ich halte das schlichtweg für gesundheitsgefährdend und bin dagegen.
Zehn Minuten nach Wettkampfbeginn ertönte in einer Affenlautstärke ein elektronischer Gong, ausgelöst durch den Klingelknopf am Haupteingang. Das Schiedsrichtergespann, das vor dem Wettkampf weder auf die Außengrenzen des Turnierarreals noch auf die Toilettensituation aufmerksam gemacht hatten, schreckten auf und suchten den Handyübeltäter, aber es war nicht ein Einzelspieler, sondern der Ausrichter selber, mithilfe einer elektronischen Geräuschquelle. Das passierte mind. noch zweimal. Auf eine Beschwerde unserer Manschaftsleiterin wurde überhaupt nicht reagiert. Meiner Interpretation nach greifen hier Artikel 11.4: „Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu stören. Dazu gehört auch ungerechtfertigtes Antragstellen oder ungerechtfertigtes Anbieten von remis oder das Mitbringen einer Geräuschquelle in den Turniersaal.“ und Atikel 12.2-1-5: Der Schiedsrichter, sorgt für faires Spiel, handelt im besten Interesse der Veranstaltung, sorgt für durchgehend gute Spielbedingungen, sorgt dafür, dass die Spieler nicht gestört werden, überwacht den Fortgang der Veranstaltung.“ Zweimal 0-8 für beide Heimmannschaften, da kein fairer Wettkampfbetrieb mehr möglich; offentsichtlich sahen die beiden anwesenden SR die Sache nicht so dramatisch, ich dachte nur noch: „Bloß weg hier und nie wieder hier spielen.“